1 – ALLGEMEINE GRUNDSÄTZE

1.1 Das Gewerbe des Mitglieds bei LAS S.r.l. muss unter Einhaltung der Gesetze des Staates, den verfassungsmäßigen Grundsätzen und dem Gemeinschaftsrecht, wo erforderlich, ausgeübt werden. Das Mitglied bei LAS S.r.l. ist persönlich für seine Arbeit in Bezug auf den Auftraggeber und seine Kollegen verantwortlich.
1.2 Jeder der LAS S.r.l. beitritt, ist verpflichtet, diesen Verhaltenskodex, der auf den Schutz der Würde und des Wohls des Gewerbes und des Auftraggebers abzielt, einzuhalten.
1.3 Das Mitglied bei LAS S.r.l. muss konstant seine Fähigkeiten verbessern und aktualisieren, um die Bedürfnisse der einzelnen Auftraggeber und der Gemeinschaft zu erfüllen, um das beste Ergebnis bezüglich der Kosten und der Umsetzungsbedingungen zu erzielen.


2 – ÜBER DIE BEZIEHUNGEN ZU DEN KOLLEGEN 

2.1 Jedes Mitglied bei LAS S.r.l. muss seine beruflichen Beziehungen mit den Kollegen auf äußerste Loyalität und Korrektheit ausrichten, um eine gemeinsame Kultur und berufliche Identität auch in den unterschiedlichen Sektoren, in denen sich das Gewerbe artikuliert, zu profilieren.
2.2 Diese Form der Loyalität und Korrektheit muss auch auf andere Kollegen, die intellektuelle und / oder manuelle Gewerbe ausüben, ausgeweitet werden und gegenüber diesen beansprucht werden.
2.3 Das Mitglied bei LAS S.r.l. muss sich verleumderischen Kritiken in Bezug auf Kollegen enthalten und falls er begründete Bedenken über das berufliche Verhalten eines Kollegen hat, muss er die Geschäftsleitung informieren und die erhaltenen Anweisungen befolgen.
2.4 Das Mitglied bei LAS S.r.l. muss sich zudem verleumderischen Kritiken in Bezug auf konkurrierende Unternehmen enthalten und falls es begründete und nachgewiesene Vorbehalte über das gewerbliche Verhalten dieser hat, muss er die Geschäftsleitung informieren und die erhaltenen Anweisungen befolgen.
2.5 Das Mitglied bei LAS S.r.l. darf nicht auf Mittel zurückgreifen, die nicht mit der eigenen Würde vereinbar sind, um berufliche Aufträge zu erhalten, wie die Hervorhebung der eigenen Qualitäten zur Verunglimpfung anderer oder die Bereitstellung von Vorteilen oder Zusicherungen außerhalb der beruflichen Beziehung.


3 – ÜBER DIE BEZIEHUNGEN MIT DEM AUFTRAGGEBER

3.1 Die Beziehung zum Auftraggeber ist von treuhänderischer Art und muss auf die maximale Loyalität, Klarheit und Korrektheit ausgerichtet werden.
3.2 Das Mitglied bei LAS S.r.l. ist an das Berufsgeheimnis gebunden; es darf daher ohne ausdrückliche Erlaubnis des Auftraggebers nicht weitergeben, was er bei der Erbringung seiner beruflichen Dienstleistungen erfahren hat.
3.3 In den Beziehungen mit dem Auftraggeber ist es widerrechtlich, die Regel, auf Grundlage welcher “in jedem Fall die Höhe der Vergütung der Bedeutung der Arbeit und dem Anstand anzupassen ist”, zu verletzen. Diese Verletzung bringt auch die teilweise Nichtigkeit des Vertrages mit sich.
3.4 Das Mitglied bei LAS S.r.l. kann keine direkten oder indirekten Vergütungen von Dritten neben denen, die ihm vom Auftraggeber geschuldet werden annehmen, ohne deren Art, Grund und Ausmaß mitzuteilen und schriftlich die Genehmigung zur Einnahme erhalten zu haben.
3.5 Das Mitglied bei LAS S.r.l. ist zudem gehalten, seine Geschäftsleitung zu informieren, falls er Interessen an methodischen Lösungen, Ausrüstungen, Investitionsgütern und sonstigen Vorschlägen für Arbeiten, mit denen er beauftragt wurde, hat, wenn die Art und das Bestehen solcher Beziehungen den Verdacht der gewerblichen Parteilichkeit oder Verletzung ethischer Normen erwecken kann.


4 – SCHLUSSBESTIMMUNGEN

4.1 Das Mitglied bei LAS S.r.l., das für schuldig befunden wird, den besagten Kodex nicht einzuhalten, ist neben der gleichzeitigen Entlassung zur Zahlung einer Entschädigung der materiellen Schäden und Imageschäden, die dem Unternehmen LAS S.r.l. und seinen Kunden entstanden sind, gehalten.