Die Geschäftsführung von LAS S.r.l. hat folgende Anwendung beschlossen:

  • die Anwendung eines Organisations- und Verwaltungssystems zur Gewährleistung der Qualität aller Produkte

MIT DEN FOLGENDEN ZIELEN

Für die Umwelt

  • Beachtung der nationalen und EU-Bestimmungen und Vorschriften zu Umweltfragen.
  • Minimierung der Auswirkungen der Unternehmenstätigkeiten auf die Umwelt.
  • Vermeidung, Reduzierung, Kontrolle, soweit möglich, der Schadstoffemissionen und der Erzeugung von Abwasser und Abfällen.
  • Gewährleistung einer ordnungsgemäßen Sammlung und Entsorgung des Abwassers und der Abfälle.
  • Verwaltung der Anlagen derart, dass der Verbrauch von umweltbelastenden Produkten, natürlichen Ressourcen und Energieressourcen optimiert wird, indem Vergeudung vermieden wird.

Für die Qualität

  • Befriedigung der zum Ausdruck gebrachten und impliziten Bedürfnisse der Kunden in Bezug auf:

- Qualität des Produkts, durch Gewährleistung der Konformität des Produkts mit den vom Kunden deutlich zum Ausdruck gebrachten oder dem Kunden versprochenen Anforderungen und seine Konformität mit den nationalen, EU- und internationalen verbindlichen oder in jedem Fall anwendbaren technischen Vorschriften.

- Qualität des Service, durch Gewährleistung für die Kunden der Zusammenarbeit, der technischen Kenntnisse und der guten fachlichen Praxis, die erforderlich ist, um Produkte zu liefern, die ihre Erwartungen hinsichtlich des Zeitrahmens, der Flexibilität und der Abnahme vor Ort erfüllen, indem im Fall von Problemen oder Beschwerden unverzügliche Maßnahmen gewährleistet werden.

- Qualität des Preises durch Reduzierung der direkten und indirekten Kosten der “Nichtqualität”, die auf die Ineffizienz und Fehler zurückzuführen ist, die den Endpreis des Produktes erhöhen.

- Qualität des Systems mit unverzüglichen und pünktlichen Antworten auf die Anfragen nach technologischen oder organisatorischen Anpassungen und durch Arbeiten unter Einhaltung der Zertifizierungsanforderungen der von den Kunden gewünschten Produkte und Prozesse.

Für die Gesundheit und die Sicherheit

  • Einhaltung der lokalen, nationalen und EU-Vorschriften und Gesetze über Gesundheit und Sicherheit für die Arbeitnehmer.
  • Identifizierung bestehender Gefahren für die Unversehrtheit und für die Gesundheit der eigenen Angestellten, Kollegen, Mitarbeiter, Lieferanten und Kunden, die an den Unternehmenstätigkeiten beteiligt sind.
  • Angemessene Bewertung der Risiken aus den Gefahren, die für alle exponierten Personen bestehen.
  • Beseitigung aller Gefahren oder, wo nicht möglich, Minimierung der Risiken und Gewährleistung für alle eines angemessenen kollektiven oder individuellen Schutzmaßes.
  • Minimierung der Risiken für die Gesundheit und die Sicherheit aller Personen, interne und externe, die an den Unternehmenstätigkeiten beteiligt sind.
  • Sensibilisierung aller Mitarbeiter, damit sie alle vorgesehenen Vorschriften anwenden.

UND MIT DEN FOLGENDEN FÜHRUNGSVERPFLICHTUNGEN

  • Festlegung und Verbreitung der Unternehmensrichtlinien für die Qualität, für die Umwelt und für die Gesundheit aller, die im Unternehmen tätig sind;
  • Identifizierung und Charakterisierung der Ziele für die Qualität, für die Umwelt und für die Gesundheit und Sicherheit, indem sie, soweit möglich, auf objektive Weise gemessen werden und bei Nichterreichen eingegriffen wird;
  • Planung und Dokumentation, in einem integrierten Verwaltungssystem, von Praktiken, Methoden und Verhaltensweisen in Einklang mit den Zielen, Überwachung der Einhaltung der entsprechenden Vorschriften, interne Verbreitung der Vorschriften des integrierten Systems, indem das Wissen und das Vertrautmachen mit den vorgesehenen Methoden erleichtert wird;
  • Überwachung der nationalen, EU- und internationalen Vorschriften und Gesetze, die für die Produkte und die Unternehmenstätigkeiten verbindlich und anwendbar sind. Dabei sind die europäischen Richtlinien und die harmonisierten Normen zu bevorzugen und die erforderlichen Erfüllungen angemessen zu verwalten;
  • Anpassung und Aktualisierung des integrierten Systems in Abhängigkeit von den unternehmerischen Entwicklungen, den nationalen und EU-Vorschriften und Gesetzen und der verfügbaren Technologien;
  • Regelmäßige Überprüfung des vollständigen Betriebs, der Angemessenheit, Anwendung und Aktualisierung des integrierten Systems;
  • Kommunikation und Sensibilisierung aller Mitarbeiter über die Bedeutung der Erfüllung der Anforderungen des Kunden und der gesetzlichen verbindlichen Anforderungen in Bezug auf die Umwelt, die Gesundheit und Sicherheit der Arbeitnehmer;
  • Verwendung von angemessenen und kongruenten Humanressourcen in Bezug auf die Anzahl, Kompetenz, Erfahrung und Kenntnisse mit den Unternehmenszielen;
  • Schulung, Information und Ausbildung aller Personen, die im Unternehmen tätig sind, in Bezug auf die qualitativen Risiken, die Risken der Umweltverschmutzung, die Risiken für Gesundheit und Sicherheit sowie die damit verbundenen Präventionsmethoden, die das integrierte System vorsieht;
  • Qualifizierung und Sensibilisierung, falls und soweit erforderlich, der Lieferanten über die Ziele des Unternehmens, indem sie in den Prozess der Verbesserung und des Nachkommens der Unternehmensrichtlinien einbezogen werden;
  • Verwendung von geeigneten Produktions-, Informatik- und Instrumentaltechnologien und von Technologien, die in Bezug auf die oben dargelegten Ziele beibehalten wurden; zudem Verwendung von zur Verbesserung der internen Effizienz, der Prävention von Fehlern oder Auslassungen und der Reduzierung von Papieraufzeichnungen nützlichen Informatiktechnologien;
  • Verbesserung auf objektive und kontinuierliche Weise, indem die Fehler gegenüber den Kunden, dem Schutz der Gesundheit und der Sicherheit der eignen Angestellten, Lieferanten, Mitarbeiter und der Bevölkerung, die in der Nähe der eigenen Anlagen lebt, korrigiert werden und indem dem Aufkommen von für das Erreichen der Qualitäts-, Sicherheits- und Umweltziele hinderlichen Situationen  vorgebeugt wird;
  • Überwachung der erzielten Ergebnisse und Identifizierung der erforderlichen Maßnahmen zur Verbesserung der dem Kunden erbrachten Qualität der Produkte und der Services, Minimierung der Umweltauswirkungen und Minimierung der Risiken für die Gesundheit und die Sicherheit aller Personen, die Gefahren ausgesetzt sind;
  • Regelmäßige Überprüfung des Systems, indem die Anpassung in Abhängigkeit von den unternehmerischen, technologischen, regulatorischen und rechtlichen Entwicklungen gewährleistet wird.

Schio, 12. September 2018